NEIN zur Einsatzbeschränkung von Laubbläsern und Laubsaugern

Die Mehrheit des Gemeinderates, bestehend aus SP, Grüne, GLP und AL, hat eine Teilrevision der Allgemeinen Polizeiverordnung beschlossen (GR Nr. 2024/211), welche ein weitgehendes Verbot zur Verwendung von Laubbläsern und Laubsaugern – auch der elektrisch betriebenen mit deutlich geringerer Lärmemission – bedeutet.

NEIN zum massiven Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit

Laubbläser und -sauger von Januar bis September generell zu verbieten, ist unverhältnismässig und für Gärtner, Reinigungsfirmen wie auch Private unzumutbar. Der deutliche Personalmehraufwand würde höhere Kosten verursachen, welche letztlich bei Mietwohnungen über die Nebenkosten zu Mieterhöhungen führen würden.

NEIN zu mehr Bürokratie für Ausnahmebewilligungen

Die Möglichkeit, Ausnahmebewilligungen zu beantragen, ist mit massivem administrativem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Der Verwaltungsapparat wird weiter aufgebläht.

Die vorgesehene Teilrevision der Allgemeinen Polizeiverordnung ist Ausdruck einer grassierenden Verbotskultur in der Stadt Zürich und gewerbefeindlich. Dank des Parlamentsreferendums von FDP, SVP und Die Mitte/EVP hat die Stadtzürcher Bevölkerung die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Darum am 28. September 2025: NEIN zur Einsatzbeschränkung von Laubbläsern und Laubsaugern!

Hier geht's zur Medienmitteilung

07.07.2025 Nein zur Einsatzbeschränkung von Laubbläsern und Laubsaugern PDF (111.7 kB)