«Das rote Telefon»: Städtische Helpline in Bausachen

Probleme mit Baubewilligungen oder Baurechtsentscheiden der Stadt Zürich? Das «Rote Telefon» des Amts für Baubewilligungen unter 044 412 11 00 hilft weiter.

Die städtische «Anlaufstelle in Bausachen zur Auflagenbereinigung nach dem Baurechtsentscheid» wurde 2016 als Antwort auf die Volksinitiative «Ombudsstelle gegen Willkür in Bausachen» des Hauseigentümerverbandes Zürich (HEV Zürich) und des Gewerbeverband der Stadt Zürich (GVZ) installiert und soll bei Fragen oder Unstimmigkeiten zwischen Bauherrschaften und Verwaltung im Rahmen der Auflagenerfüllung aus dem Bauentscheid vermitteln. Die «Helpline in Bausachen» steht allen Bauherrschaften offen und hat zum Ziel, schnell, unbürokratisch und transparent den Dialog zwischen allen Beteiligten zu fördern.

GVZ und HEV: Inseratekampagne für «Anlaufstelle in Bausachen»

Sujet der GVZ/HEV-Inseratekampagne.

19.6.2020 – GVZ und HEV Zürich setzten sich dafür ein, dass die «Anlaufstelle in Bausachen» der Stadt Zürich bekannter wird. In einer gemeinsamen Inserate-Kampagne, die im Sommer 2020 laufen wird, weisen sie auf die Dienstleistung hin. Mehr Bauherren sollen wissen, dass sie bei unbefriedigenden Entscheiden zu ihren Baueingaben auf einfache Weise bei der Stadt intervenieren können. Je mehr Bauherren in Betracht ziehen, das Angebot zu nutzen, desto mehr achten die beteiligten Verwaltungsabteilungen bereits beim Erlass des Entscheids auf Fairness.

Die Stadt soll den bestehenden Spielraum nutzen, Baubewilligungen unter möglichst geringen Auflagen zu erteilen. Jetzt, da zahlreiche Firmen unter den Folgen der Corona-Krise leiden, ist es umso wichtiger, dass Bauprojekte rasch und mit geringem administrativem Aufwand umgesetzt werden können.

Anlaufstelle in Bausachen soll weitergeführt werden

19.8.2020 – Aufgrund der positiven Erfahrungen der 2016 befristet geschaffene Anlaufstelle in Bausachen (Helpline) schlägt der Stadtrat dem Gemeinderat vor, den ratsuchenden Bauherrschaften die Helpline auch künftig anzubieten. Der GVZ freut sich über diesen Entschied.

Anlaufstelle in Bausachen wird definitiv weitergeführt

11.12.2020 – Der Hauseigentümerverband Zürich und der Gewerbeverband der Stadt Zürich sind erfreut über den Entscheid des Gemeinderates, die Anlaufstelle in Bausachen definitiv weiterzuführen. Dabei handelt es sich um eine Helpline, an die sich Hauseigentümer und Bauherren wenden können, wenn sie Probleme bei der Umsetzung von städtischen Auflagen im Nachbewilligungs- und Bauvollzugsverfahren haben. Mit dem Beschluss wird der jahrelange Einsatz des HEV Zürich und des GVZ für möglichst einfache und faire Verfahren honoriert.

11.12.2020 Medienmitteilung: Anlaufstelle in Bausachen wird definitiv weitergeführt PDF (84.5 kB)