Initiative «Züri Autofrei» ist ungültig!
Mittels einer Stimmrechtsbeschwerde konnte der GVZ, zusammen mit weiteren Verbänden, erreichen, dass der Bezirksrat Zürich die Initiative "Züri Autofrei" für ungültig erklärt hat.
Die Verbände ACS, Baumeister-Verband Zürich, City Vereinigung Zürich, Gewerbeverband der Stadt Zürich, Hauseigentümerverband der Stadt Zürich und der TCS haben mit ihrer Stimmrechtsbeschwerde erreicht, dass der Bezirksrat Zürich die Initiative „Züri Autofrei“ für ungültig erklärt hat.
Die Initiative hatte gefordert, dass „das Stadtgebiet vom individuellen Motorfahrzeugverkehr befreit wird [,]“. Sprich sie wollte Autos, Motorräder, Vespas und E-Bikes in der Stadt Zürich verbieten. Ein solches Ansinnen lässt sich nur durch flächendeckende Fahrverbote erreichen. Das geht jedoch nicht ohne einen Verstoss gegen Bundesrecht (nur der Bund darf generell- abstrakt über sämtliche Strassen in einem Gebiet verfügen) und gegen die Kantonsverfassung (diese bestimmt, dass der Kanton ein leistungsfähiges Strassennetz hat und Verringerungen der Leistungsfähigkeit umliegend ausgeglichen werden müssen).
Aus diesem Grund hatte der Zürcher Stadtrat dem Gemeinderat beantragt, die Initiative für un- gültig zu erklären. Der Gemeinderat folgte diesem Antrag nicht. Die Begründung der Gemeinde- ratsmehrheit war jedoch ausserordentlich dünn und lässt sich damit zusammenfassen, dass sie sich einredete, die Rechtslage sei unklar. Der Gemeinderat wollte den Entscheid über die Initia- tive aus politischer Schwäche dem Volk überlassen.
Die nun obsiegenden Verbände, hielten diesen „Nicht-“Entscheid des Gemeinderates für rechtswidrig, zumal die Rechtslage mehr als klar war, weil die Initiative gegen übergeordnetes Recht verstösst und damit hätte ungültig erklärt werden müssen. Der Entscheid des Bezirksrats gibt ihnen nun Recht.
Der Entscheid ist in seiner Formulierung denn auch ausserordentlich deutlich:
„Die Initiative „Züri Autofrei“ lässt sich in wesentlichen Teilen nur unter Verstoss gegen überge- ordnetes Recht umsetzen, weshalb die Initiative für ungültig zu erklären ist. Eine Teilungültiger- klärung kommt offensichtlich nicht in Frage.“
Die obsiegenden Verbände zeigen sich nun hocherfreut über diesen Entscheid und werden sich weiter dafür einsetzen, dass die Stadt Zürich für seine Bewohner in jeder Hinsicht ein attraktiver Ort bleibt und sich nicht vom Rest des Kantons abschottet.
Für weitere Auskünfte:
In Vertretung für alle Verbände
MLaw Pablo Bünger, Rechtsanwalt, 078 684 44 03
lic.iur. Severin Pflüger, Rechtsanwalt, 079 382 02 48