Bundesgericht erklärt Volksinitiative «Züri Autofrei» für ungültig!

Medienmitteilung

Der Hauseigentümerverband der Stadt Zürich und die Verbände ACS, Baumeister-Verband Zürich, City Vereinigung Zürich, Gewerbeverband der Stadt Zürich und der TCS haben mit einer Beschwerde vor Bundesgericht erreicht, dass die Initiative «Züri Autofrei» für ungültig erklärt wurde.

ADie Initiative hatte gefordert, dass «das Stadtgebiet vom individuellen Motorfahrzeugverkehr befreit wird». Sprich, sie wollte Autos, Motorräder und E-Bikes in der Stadt Zürich verbieten. Das Bundesgericht führt hierzu aus, dass strikte Fahrverbote sich namentlich mit Blick auf die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) und Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) als unverhältnismässig erweisen, sodass neben den in der Initiative selber ausdrücklich vorgesehene Ausnahmen unter Umständen weitere Ausnahmen zu machen wären. Es kommt sodann zum Schluss, dass sich der Text der Initiative «Züri Autofrei» nicht so auslegen lässt, dass er einerseits mit dem übergeordneten Recht vereinbar ist und andererseits noch dem Sinn und Zweck der Initiative entspricht.

Mit dieser unzweideutiger Deutlichkeit verwirft das Bundesgericht die Haltung der Gemeinderatsmehrheit der Stadt Zürich, die sich zusammenfassend auf den Standpunkt stellte, die Rechtslage sei unklar, und so versuchte, eine Volksinitiative, die gegen die Bundesverfassung verstösst, dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten. Die nun obsiegenden Verbände nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die rechtliche Situation hinsichtlich der Gültigkeit der Initiative durch das Bundesgericht geklärt ist und dieses deren rechtliches Verständnis über das Kriterium der Verfassungsmässigkeit von Volksinitiativen teilt.

Die nun obsiegenden Verbände hoffen, dass die Mehrheit des Gemeinderates der Stadt Zürich nun in verkehrspolitischen Fragen durch diesen Entscheid wieder zu eine pragmatischeren Haltung hinsichtlich der Verkehrsprobleme der Stadt Zürich zurückfindet, wo ein Miteinander der Verkehrsträger unter Einbezug des motorisierten Individualverkehrs im Vordergrund steht.

Die obsiegenden Verbände zeigen sich nun hocherfreut über diesen Entscheid und werden sich weiter dafür einsetzen, dass die Stadt Zürich für seine Bewohner in jeder Hinsicht ein attraktiver Ort bleibt und sich nicht vom Rest des Kantons abschottet.

Für weitere Auskünfte:
In Vertretung für alle Verbände

  • Albert Leiser (HEV): 079 699 99 60
  • Reto Cavegn (TCS): 079 401 35 33
  • Lorenz Knecht (ACS): 079 695 88 55
  • Nicole Barandun (GVZ): 044 266 56 76
19.06.2020 Medienmitteilung: Bundesgericht erklärt Initiative «Züri autofrei» für ungültig PDF (288.2 kB)