Medienmitteilung: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hebt Verordnung zur Einführung eines Mindestlohns in Städten auf
Die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur (HAW), der KMU-Verband Winterthur und Umgebung sowie der Gewerbeverband der Stadt Zürich haben nach den jeweiligen kommunalen Abstimmungen bekanntlich rechtliche Schritte angestrebt, um die kommunale Kompetenz zum Erlassen von Mindestlöhnen prüfen zu lassen. Mit dem am heutigen Tag publizierten Urteil heisst das Verwaltungsgericht die erhobenen Beschwerden gut und hebt die Verordnungen in Winterthur und in Zürich auf.
Weder die Verfassung des Kantons Zürich noch das kantonale Sozialhilfegesetz geben
den Gemeinden Raum, um zur Vermeidung von Armut in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse
einzugreifen. Die Verordnungen zur Einführung eines Mindestlohns verstossen damit
gegen kantonales Recht.
Die Verbände haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass Mindestlöhne primär Aufgabe
der Sozialpartner sind und kommunale Lösungen weder zulässig noch sinnvoll sind.
Das Verwaltungsgericht teilt nun diese Meinung. Regeln zum Mindestlohn sind nur auf
kantonaler Ebene möglich. Eine kommunale Regelung würde zudem zu einem Flickwerk
führen, welches nicht nur bezüglich Vorschriften, sondern auch insbesondere bei der Umsetzung
zu komplizierten bürokratischen Hürden führen würde.
Unabhängig vom aktuellen Urteil vertreten die rekurrierenden Verbände die Haltung, dass
Lohnmissbräuche verhindert werden müssen, um so weiter steigende Sozialausgaben zu
vermeiden. Es bleibt wichtig, dass alle Marktteilnehmer die Gesamtarbeitsverträge einhalten
und angemessene Löhne bezahlen.
Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen folgende Personen zur Verfügung:
Thomas Anwander, Präsident HAW Winterthur, 079 430 43 66
Désirée Schiess, Präsidentin KMU-Verband, 078 703 98 01
Nicole Barandun, Präsidentin Gewerbeverband Stadt Zürich, 079 744 20 75