GVZ fordert praxistaugliche Rahmenbedingungen
Bezirksrat hebt Ausnahmen für Gewerbe auf – Entscheid zur Parkkartenverordnung noch nicht rechtskräftig
Der Gewerbeverband der Stadt Zürich fordert vom Stadtrat und Gemeinderat Rechtsmittel und praxistaugliche Rahmenbedingungen
Der Bezirksrat Zürich hat Rekurse gegen die neue Parkkartenverordnung teilweise gutgeheissen und dabei die vorgesehenen Ausnahmen für Liefer-, Handwerks- und Servicebetriebe beim kurzfristigen Parkieren auf Trottoirs und in Parkverbotsbereichen aufgehoben. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Der Gewerbeverband der Stadt Zürich (GVZ) fordert den Stadtrat und Gemeinderat auf, den Entscheid sorgfältig zu prüfen und, sofern angezeigt, die notwendigen Rechtsmittel zu ergreifen. Gleichzeitig braucht es eine rechtssichere, praxistaugliche und verhältnismässige Umsetzung der Parkkartenverordnung.
Für Liefer-, Handwerks- und Servicebetriebe ist es zentral, Kundinnen und Kunden mit Fahrzeugen, Werkzeugen, Material und Handelswaren möglichst nahe am Einsatzort erreichen zu können. Dies gilt auch für Pflegefachpersonen und weitere Berufsleute, die auf eine direkte Zufahrt angewiesen sind. Reparaturen, Installationen, Servicearbeiten und Güteranlieferung lassen sich nicht aus der Distanz erledigen.
Sicherheit und Gewerbe müssen zusammengedacht werden
Der GVZ anerkennt, dass Trottoirs in erster Linie dem Fussverkehr dienen und sicher begehbar bleiben müssen. Gleichzeitig braucht es eine ausgewogene Betrachtung der unterschiedlichen Nutzungen des öffentlichen Raums.
Ein kurzfristig für einen konkreten Arbeitseinsatz abgestelltes Service- oder Lieferfahrzeug ist nicht mit einem Fahrzeug gleichzusetzen, das dauerhaft öffentlichen Raum beansprucht. Wo genügend Platz für den Fussverkehr vorhanden ist und niemand behindert oder gefährdet wird, müssen praktikable Lösungen für das Gewerbe möglich sein.
Der Volksentscheid muss berücksichtigt werden
Das Zürcher Stimmvolk hat die neue Parkkartenverordnung am 28. September 2025 mit 52,8 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die Vorlage sollte ausdrücklich auch Verbesserungen für das Gewerbe bringen.
Der GVZ erwartet deshalb, dass der demokratisch legitimierte politische Wille bei der Umsetzung berücksichtigt wird. Das Gewerbe verlangt keine Sonderrechte, sondern faire und funktionierende Rahmenbedingungen, damit es seine Dienstleistungen auch in einer dicht bebauten Stadt zuverlässig erbringen kann.
Der öffentliche Raum muss von Fussverkehr, Veloverkehr, öffentlichem Verkehr, motorisiertem Individualverkehr, Anwohnerinnen und Anwohnern sowie dem Gewerbe gemeinsam genutzt werden können. Zürich braucht dabei ein Miteinander und verhältnismässige Lösungen für unterschiedliche Situationen.
Der Gewerbeverband der Stadt Zürich wird den weiteren Verlauf des Verfahrens aufmerksam verfolgen und sich weiterhin für eine praxistaugliche und tragfähige Lösung einsetzen.
Kontaktinformationen
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Christian Huser, Präsident Gewerbeverband der Stadt Zürich
Mobile 079 401 71 85
| 07.09.2026 | Medienmitteilung: GVZ fordert praxistaugliche Rahmenbedingungen | PDF (219.0 kB) |
