GVZ zieht Bezirksratentscheid zum kommunalen Mindestlohn weiter

Medienmitteilung

Nach einlässlicher Analyse des Entscheids des Bezirksrats Zürich vom 16. November 2023 hat der Vorstand des Gewerbeverbandes der Stadt Zürich nach Rücksprache mit den angeschlossenen Verbänden entschieden, den Entscheid an das Kantonale Verwaltungsgericht weiterzuziehen.

Dabei geht es nicht darum, einen Mindestlohn in der Höhe von CHF 23.90 zu bekämpfen, sondern vielmehr darum, die Frage zu klären, ob ein Mindestlohn auf Gemeindeebene rechtens ist, zumal die Vorlage die Sozialpartnerschaften aushebelt. Weiter stellt sich auch die Frage der Kontrolle und konkreten Anwendung.

Mit dem Weiterzug soll der Sachverhalt von einer unabhängigen Rechtsmittelinstanz überprüft werden.

Weitere Auskünfte erteilt:
Nicole Barandun, Präsidentin, Natel 079 744 20 75

22.12.2023 Medienmitteilung zum Weiterzug des Bezirksratsentscheid zum kommunalen Mindestlohn PDF (79.0 kB)